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Bekanntmachung des Wahlleiters


Bekanntmachung des Wahlleiters

zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis anlässlich der Neuwahl des Ortsgemeinderates Freisbach und der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters

I.

 

Am Sonntag, dem 26. November 2023, findet von 8 bis 18 Uhr die Neuwahl des Ortsgemeinderates Freisbach sowie die Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeister und am Sonntag, dem 10. Dezember 2023, von 8 bis 18 Uhr, die etwaige Stichwahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Freisbach.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Ortsgemeinde Freisbach nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 20. Oktober 2023, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 1.1 – Wahlamt, Zimmer 203 oder 204, 1. Obergeschoss, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld, zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1a der Kommunalwahlordnung (KWO) gestellt werden. 

Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 1.1 – Wahlamt, Zimmer 203 oder 204, 1. Obergeschoss, Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld, erhalten oder diese online auf unserer Homepage  unter https://www.vg-lingenfeld.de/rathaus-politik/politik/wahlen/formulare-und-antraege/waehlerverzeichnis/ herunterladen.

Freisbach, den 21.08.2023

Frank Leibeck

Bürgermeister der Verbandsgemeinde Lingenfeld

Vertretungsbeauftragter für den Ortsbürgermeister und zugleich Wahlleiter

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