Was erwartet Bürger und Bürgerinnen noch im Jahr 2023? Alle Änderungen und Neuerungen in der Sozialhilfe im Überblick.
Nicht nur das Bürgergeld wird zum 1. Januar 2023 eingeführt, auch in der Sozialhilfe werden Leistungen verbessert. Die Kreisverwaltung Germersheim weist daher auf folgende Änderungen und Neuerungen hin.
Regelsätze
Die Regelsätze werden zum 1. Januar 2023 deutlich angehoben. Berechtigte müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Wer über den Jahreswechsel hinaus Sozialhilfe bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt. Der Regelsatz erhöht sich für Erwachsene auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.
„Karenzzeit“ und weitere Änderungen zur Unterkunft
Zur Berücksichtigung von Kosten der Unterkunft wird eine Karenzzeit von einem Jahr eingeführt. Das heißt, im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft – Miete oder Eigenheimbelastung – ohne Prüfung der Angemessenheit als Bedarf anerkannt. Bereits zu Beginn des Leistungsbezugs werden alle Kunden darüber informiert, wie hoch der generelle Angemessenheitswerte für Kosten der Unterkunft je Haushaltsgröße im Landkreis Germersheim sind. So haben die Betroffenen ausreichend Zeit, sich darauf einzustellen. Berücksichtigt werden aber auch Besonderheiten im Einzelfall.
Einkommen
Folgende Einkünfte werden ab dem nächsten Jahr nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet: das Mutterschaftsgeld, Erwerbseinkommen von Schülerinnen und Schülern, von Studierenden und von Auszubildenden in Schulferien bzw. bis zu bestimmter Höhe Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (zukünftig bis zu 3.000 Euro jährlich statt bisher bis zu 250 Euro monatlich).
Vermögen
Künftig werden ein angemessenes Fahrzeug und ein erhöhter Vermögensfreibetrag von 10.000 Euro (bisher 5.000 Euro) nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet.
Sie haben Fragen zu den aktuellen Änderungen und Neuerungen der Sozialhilfeleistungen?
Wenden sich bitte an:
Quelle: Pressemitteilungen Kreisverwaltung Germersheim