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Vogelgrippe

Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter nach Vogelgrippenachweis im Landkreis Germersheim


Nach dem Vogelgrippenachweis in zwei Betrieben im Landkreis Germersheim, kommt die Frage auf wie Geflügelhalter ihre Biosicherheit erhöhen können? 

Nachdem in zwei Geflügel-Hobbyzuchtanlagen im Landkreis Germersheim nach Ausbruch der Vogelgrippe (H5N1) der gesamte Bestand gekeult werden musste, möchte das Veterinäramt alle Geflügelhalter nochmals für Schutzmaßnahmen sensibilisieren. Die Veterinärinnen der Kreisverwaltung Germersheim raten zu erhöhter Wachsamkeit und empfehlen, die die allgemein empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel- und Vogelhaltungen strikt einzuhalten.

Tiere müssen vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden.

Für Geflügel in Auslauf- und Freilandhaltungen gilt vor allem, dass die Tiere vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden müssen. Direkter oder indirekter Kontakt mit infizierten Wildvögeln stellt die größte Ansteckungsgefahr für Vögel dar. Das heißt beispielsweise auch, dass Halter strikt zwischen Stall- und Straßenkleidung unterscheiden und den Stall oder Auslauf nur mit stallspezifischem Schuhen betreten. In einer Desinfektionswanne am Stalleingang werden Schuhe jedes Mal beim Betreten und Verlassen des Stalls desinfiziert. Gefüttert sollte nur im Stall und Tränken nur mit Leitungswasser gefüllt werden. Der Zugang zu den Geflügelhaltungen sollte gegen unbefugtes Betreten gesichert sein. Wichtig ist auch, dass Schadnager regelmäßige bekämpft werden.

Die vollständige Liste der Biosicherheitshinweise gibt es hier: www.kreis-germersheim.de/geflügelhaltung.

 

Die Veterinärinnen der Kreisverwaltung Germersheim raten außerdem aufgrund der zahlreichen Ausbrüche von Geflügelpest nach dem Besuch von Geflügelschauen derzeit von der Teilnahme an solchen dringend ab.

 

Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt und der Kreisverwaltung Germersheim.

Weiterhin bittet die Kreisverwaltung alle Geflügelhalter darum, die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln der Kreisverwaltung Germersheim anzuzeigen, sofern noch nicht geschehen. Wer zudem ein auffälliges Verhalten bei Wildvögeln beobachtet oder tote Vögel findet, sollte dies dem Veterinäramt melden.

 

Biosicherheitshinweise für Geflügelhaltung im Überblick.

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Germersheim rät Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit. Es gilt die allgemein empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügel- und Vogelhaltungen strikt einzuhalten. 


Folgende Maßnahmen gelten besonders für Geflügel in Auslauf- und Freilandhaltungen:

  • Schützen Sie Ihr Geflügel so gut es geht vor Kontakt mit Wildvögeln. Direkter oder indirekter Kontakt mit infizierten Wildvögeln stellt die größte Ansteckungsgefahr für Vögel dar.
  • Trennen Sie strikt zwischen Stall- und Straßenkleidung. Betreten Sie Ihren Stall oder Auslauf nur mit stallspezifischem Schuhwerk. Tragen Sie Schutz- bzw. Stallkleidung, die regelmäßig bei mindestens 60°C gewaschen werden sollte. Reinigen und desinfizieren Sie regelmäßig die Stallschuhe.
  • Waschen Sie sich vor Betreten und nach Verlassen des Stalls/Auslaufs die Hände mit Wasser und Seife. Benutzen Sie eine Desinfektionswanne am Stalleingang jedes Mal beim Betreten und Verlassen des Stalls zur Desinfektion der Schuhe.
  • Futter, Wasser, Einstreu und Gegenstände, die mit Geflügel in Kontakt kommen, sollten so aufbewahrt werden, dass sie für Wildvögel unzugänglich sind.
  • Füttern Sie Ihr Geflügel nur im Stall.
  • Tränken Sie ihr Geflügel nur mit Leitungswasser und benutzen Sie kein Regen- oder Oberflächenwasser zum Tränken.
  • Der Zugang zu Ihrer Geflügelhaltung sollte gegen unbefugtes Betreten gesichert sein.
  • Reinigen und desinfizieren Sie Fahrzeuge und Gerätschaften nach jeder Ein- oder Ausstallung bzw. nach jedem Geflügeltransport.
  • Führen Sie regelmäßig Schadnagerbekämpfungen durch.
  • Außerdem bittet die Veterinärverwaltung, folgende Hinweise zu beachten:
  • Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält, hat dies der Kreisverwaltung Germerheim anzuzeigen, sofern noch nicht geschehen.
  • Eine erhöhte Sterblichkeit oder neurologische Symptome (Apathie, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen), Rückgang der Legeleistung sind dem amtstierärztlichen Dienst anzuzeigen.
  • Auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln sollten dem amtstierärztlichen Dienst gemeldet werden.


Sie haben Fragen?

Bei Fragen können sich Geflügel- und Vogelhalter an den amtstierärztlichen Dienst der Kreisverwaltung Germersheim wenden. 

Auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts gibt es weitergehende Informationen zur Geflügelpest.

Quelle: Presse- und Medieninformationen Landkreis Germersheim