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EU- Umstrukturierungsprogramm

EU- Umstrukturierungsprogramm Rebpflanzungen geht in die zweite Runde

Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen im kommenden Jahr 2023.

Anträge, Teil 2, für EU-Umstrukturierung 2023 vom 2. bis 31. Januar elektronisch stellen und danach bei der Kreisverwaltung Germersheim einreichen.

Ab Montag, 02. Januar 2023, können Anträge, Teil 2, für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen bis spätestens Dienstag, 31. Januar 2023, bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, eingereicht werden (Ausschlussfrist). 


Hinweise: Für Flächen im Weinbergsflurbereinigungsverfahren (außerhalb des Landkreises Germersheim) gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Diese endet spätestens am Dienstag, 2. Mai 2023.

Anschrift:

Kreisverwaltung Germersheim

Luitpoldplatz 1

Sachgebiet Agrarförderung

76726 Germersheim

Wie können die Umstrukturierungsanträge für Rebpflanzungen gestellt werden?

Bevor die Umstrukturierungsanträge bei der Kreisverwaltung Germersheim eingereicht werden können muss die Antragstellung, Teil 2, elektronisch an das bewährte WeinIformationsportal (WIP) übermittelt werden. Zur elektronischen Antragsstellung kommen Sie über das WeinInformationsportal (WIP) der Landschaftskammer Rheinland-Pfalz. Dort finden Sie auch alle wichtigen Informationen und Richtlinien für das Antragsverfahren.

Online Antragsstellung jetzt STARTEN 


Warum erfolgt die Antragsstellung über das Weininformationsportal online? 

Die Antragstellung über das WIP erleichtert durch Fehlerhinweise das Ausfüllen des Antrages. Für die elektronisch erfassten und versandten Daten muss das automatisch erzeugte PDF-Dokument (Datenträgerbegleitschein) nur noch ausgedruckt und unterschrieben fristgerecht bei der Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, eingereicht werden.


Welche Maßnahmen können in Rheinland-Pfalz überhaupt beantragt werden?


  • Folgende Maßnahmen können in Rheinland-Pfalz beantragt werden:
Anpassung der Zeilenbreite (nur Ahr, Mittelrhein und Model)

(Maßnahmen 11 – 15)

Pflanzung von Halb- und Hochstammreben Block 20

(Maßnahmen 21 – 25)

Rebsortenwechsel Block 30

(Maßnahmen 31 – 55)

Bodenordnung Block 40

(Maßnahmen 41 – 45)

Handarbeitsmauersteillagen 51

51

Querterrassierung

53


  • Die Fördersätze mit den neuen Maßnahmen in 2023 lauten:
Maßnahmen 11, 21, 31 und 41 

10.000 €/ha (Flachlagen)

Maßnahmen 12, 22, 32 und 42

19.000 €/ha (Steillagen)

Maßnahmen 14, 24, 34 und 44

21.000 €/ha (Steilst- und Terrassenlagen)

Maßnahmen 13, 23, 33 und 43

9.000 €/ha (Extensive Anlagen)

Maßnahmen 15, 25, 35 und 45

6.000 €/ha (Nutzung gebrauchtes Material)

Maßnahme 51

32.000 €/ha (Handarbeitsmauersteillagen)

Maßnahme 53

24.000 €/ha (Neuanlage von Querterrassen)

Die Pflanzung kann in diesem Programm mit allen in der Liste der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) enthaltenen Rebsorten erfolgen.


Wichtiger Hinweis: Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.


Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim 

Quelle: Presse- und Medieninformationen Kreis Germersheim.