Herr Ingo Freise

Position

Sicherheitsberater für Senioren (SfS)

Funktion

  • Sicherheitsberater für Senioren (SfS)

Zuständigkeiten

  • Bei der Tätigkeit des Behindertenbeauftragten handelt es sich gemäß § 18 Absatz 2 GemO RP um ein Ehrenamt
  • Die/Der SfS wird vom Verbandsgemeinderat für die Dauer von fünf Jahren gewählt
  • Gefahrensituationen erkennen
  • Verhaltensempfehlungen geben
  • Erkennen, wer fachlich kompetenter Ansprechpartner für einzelne Problemlagen ist
  • Im Ernstfall helfen können (Grundkenntnisse in Erster Hilfe)
  • Die Grenzen der eigenen Kompetenz kennen und beachten