Herr Ulrich Lothringen

Position

Seniorenbeauftragter der Verbandsgemeinde Lingenfeld

Funktion

  • Seniorenbeauftragter der Verbandsgemeinde Lingenfeld

Zuständigkeiten

  • Bei der Tätigkeit des Seniorenbeauftragten handelt es sich gemäß § 18 Absatz 2 GemO RP um ein Ehrenamt
  • Der Seniorenbeauftragte wird vom Verbandsgemeinderat für die Dauer von fünf Jahren gewählt
  • Pflegedienste, Altenhilfeeinrichtungen und betreutes Wohnen
  • Spezielle Hilfe für alleinstehende Frauen und Männer im Alter,
  • wie z.B. Essen auf Rädern, Hausnotrufsysteme u.ä.
  • Möglichkeiten der Vorsorge durch (Alters-)Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
  • Persönlichen Problemen des täglichen Lebens
  • Formen und Möglichkeiten des altersgerechten Wohnens (Wohnraumberatung und -anpassung)
  • Erstellung eines Seniorenwegweisers für den Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld
  • Ansprechpartner für Seniorinnen/Senioren, sowie deren Angehörigen
  • Zentrale Anlaufstelle und Beratung
  • Bei Bedarf werden auch Kontakte zu anderen Beratungsstellen vermittelt. Die Initiierung, Förderung und Koordinierung von Ehrenamtlichen, Selbsthilfe- und Initiativgruppen fällt auch in das Aufgabenfeld des ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten