Bei der Tätigkeit des Seniorenbeauftragten handelt es sich gemäß § 18 Absatz 2 GemO RP um ein Ehrenamt
Der Seniorenbeauftragte wird vom Verbandsgemeinderat für die Dauer von fünf Jahren gewählt
Pflegedienste, Altenhilfeeinrichtungen und betreutes Wohnen
Spezielle Hilfe für alleinstehende Frauen und Männer im Alter,
wie z.B. Essen auf Rädern, Hausnotrufsysteme u.ä.
Möglichkeiten der Vorsorge durch (Alters-)Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Persönlichen Problemen des täglichen Lebens
Formen und Möglichkeiten des altersgerechten Wohnens (Wohnraumberatung und -anpassung)
Erstellung eines Seniorenwegweisers für den Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld
Ansprechpartner für Seniorinnen/Senioren, sowie deren Angehörigen
Zentrale Anlaufstelle und Beratung
Bei Bedarf werden auch Kontakte zu anderen Beratungsstellen vermittelt. Die Initiierung, Förderung und Koordinierung von Ehrenamtlichen, Selbsthilfe- und Initiativgruppen fällt auch in das Aufgabenfeld des ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten