Position
Gewässerschutzbeauftragter
Funktion
- Zum Schutz der Gewässer hat die Verbandsgemeinde Lingenfeld einen Gewässerschutzbeauftragten bestellt.
- Nach § 64 Abs. 1 WHG und § 58 LWG RP haben Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für den Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen
- Zum Gewässerschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt