Herr Andreas Huber

Position

Gewässerschutzbeauftragter

Adresse

Gebäude: Hauptgebäude
Hauptstraße 60, 67360 Lingenfeld

Funktion

  • Zum Schutz der Gewässer hat die Verbandsgemeinde Lingenfeld einen Gewässerschutzbeauftragten bestellt.
  • Nach § 64 Abs. 1 WHG und § 58 LWG RP haben Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für den Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen
  • Zum Gewässerschutzbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt

Zuständigkeiten

  • Beratung der Verbandsgemeinde Lingenfeld in allen Angelegenheiten des Gewässerschutzes
  • Einführung neuer Produktionsverfahren, die sich auf den Gewässerschutz auswirken können und den Anlagenbetreiber (Verbandsgemeindewerke) rechtzeitig zur Stellungnahme auffordern
  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften, Bedingungen und Auflagen im Gewässerschutz
  • Kontrolle von Abwasseranlagen , regelmäßige Messungen
  • Mitteilung der Ergebnisse an die Verantwortlichen
  • Gegebenenfalls Ausarbeitung von Maßnahmen, um bestehende Mängel zu beseitigen
  • Entwicklung und Einführung innerbetrieblicher Verfahren zur Vermeidung/Verminderung von Abwasseranfall
  • Umweltfreundliche Produktion entwickeln und umsetzen
  • Einmal jährlich berichtet der Gewässerschutzbeauftragte über die in der Verbandsgemeinde Lingenfeld getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen