Bei der Tätigkeit des Behindertenbeauftragten handelt es sich gemäß § 18 Absatz 2 GemO RP um ein Ehrenamt
Die/Der Behindertenbeauftragte wird vom Verbandsgemeinderat für die Dauer von fünf Jahren gewählt
Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen zu verbessern
Belange und Interessen von behinderten Menschen aufzeigen und dafür Verständnis schaffen
Beratung mit der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld sowie dem Verbandsgemeinderat
barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums, Verbesserung der Situation behinderter Menschen im öffentlichen Verkehr
Barrierefreien Gestaltung öffentlicher Einrichtungen im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld
Individuelle Beratung von behinderten Menschen kann nicht vom Behindertenbeauftragten geleistet werden (z.B. Grad der Behinderung, Pflegestufen usw.); dies ist Aufgabe der Behindertenverbände bzw. der Kranken- und Pflegekassen
Vermittlung von Kontakten zu anderen Beratungsstellen
Stellungnahme zu baulichen Vorhaben bzw. Veränderungen der Verbandsgemeinde Lingenfeld sowie der verbandsangehörigen
Ortsgemeinden und anderer öffentlicher Einrichtungen im Bereich
der Verbandsgemeinde Lingenfeld
Stellungnahme zu anstehenden technischen Hilfsmaßnahmen für Behinderte
Bindeglied und Vermittler zwischen behinderten Menschen, Vereinen, Verbänden und Behörden
Ansprechpartner für die täglichen Belange behinderter Menschen
Ansprechpartner bzw. persönliche Beratung behinderter Menschen bezüglich bestehender Vereine und Verbände für Schwerbehinderte
Bündelung der Interessen aller Verbände
Ansprechpartner für behinderte Menschen im Bereich Sozialgesetzgebung
Kontaktpflege zu den Landesbehindertenbeauftragten bzw. zu den Behindertenbeauftragten im Landkreis Germersheim
Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung von Beschlüssen der gemeindlichen Gremien, bei denen Belange behinderter Menschen tangiert waren