Herr Andreas Ackermann

Position

Behindertenbeauftragter der Verbandsgemeinde Lingenfeld

Funktion

  • Behindertenbeauftragte/r der Verbandsgemeinde Lingenfeld



Aufgaben

  • Bei der Tätigkeit des Behindertenbeauftragten handelt es sich gemäß § 18 Absatz 2 GemO RP um ein Ehrenamt
  • Die/Der Behindertenbeauftragte wird vom Verbandsgemeinderat für die Dauer von fünf Jahren gewählt
  • Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen zu verbessern
  • Belange und Interessen von behinderten Menschen aufzeigen und dafür Verständnis schaffen
  • Beratung mit der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld sowie dem Verbandsgemeinderat
  • barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums, Verbesserung der Situation behinderter Menschen im öffentlichen Verkehr
  • Barrierefreien Gestaltung öffentlicher Einrichtungen im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld
  • Individuelle Beratung von behinderten Menschen kann nicht vom Behindertenbeauftragten geleistet werden (z.B. Grad der Behinderung, Pflegestufen usw.); dies ist Aufgabe der Behindertenverbände bzw. der Kranken- und Pflegekassen
  • Vermittlung von Kontakten zu anderen Beratungsstellen
  • Stellungnahme zu baulichen Vorhaben bzw. Veränderungen der Verbandsgemeinde Lingenfeld sowie der verbandsangehörigen
  • Ortsgemeinden und anderer öffentlicher Einrichtungen im Bereich
  • der Verbandsgemeinde Lingenfeld
  • Stellungnahme zu anstehenden technischen Hilfsmaßnahmen für Behinderte
  • Bindeglied und Vermittler zwischen behinderten Menschen, Vereinen, Verbänden und Behörden
  • Ansprechpartner für die täglichen Belange behinderter Menschen
  • Ansprechpartner bzw. persönliche Beratung behinderter Menschen bezüglich bestehender Vereine und Verbände für Schwerbehinderte
  • Bündelung der Interessen aller Verbände
  • Ansprechpartner für behinderte Menschen im Bereich Sozialgesetzgebung
  • Kontaktpflege zu den Landesbehindertenbeauftragten bzw. zu den Behindertenbeauftragten im Landkreis Germersheim
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung von Beschlüssen der gemeindlichen Gremien, bei denen Belange behinderter Menschen tangiert waren