Herr Josef Arnold

Position

Schiedsperson

Funktion

  • Schiedsperson (Telefonnummer wird auf Anfrage mitgeteilt)
  • Schiedspersonen sind in Rheinland-Pfalz Landesehrenbeamte
  • Gewählt von der Kommunalvertretung und von der Direktorin/ dem Direktor des zuständigen Amtsgerichtes ernannt
  • Dienstaufsicht hat die Direktorin/ der Direktor des Amtsgerichtes



Zuständigkeiten

Zuständigkeiten

  • Außergerichtliche Streitschlichtung
  • Verpflichtung zur uneingeschränkten Verschwiegenheit und unparteiischer Amtsführung
  • Örtlich zuständig ist immer das Schiedsamt am Wohnsitz des Antraggegners
  • Eine örtliche unzuständige Schiedsperson wird zuständig, wenn die Antragsteller vor der Antragstellung schriftlich in die Zuständigkeit eingewilligt haben
  • Zuständigkeiten im Schiedsamtsbezirk für den Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld mit den Ortsgemeinden Freisbach, Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz)