Zuständigkeiten

  • Termin- und Kostencontrolling
  • Koordination und Wahrnehmung der Bauherr-, Planer- und Behördenaufgaben
  • die eigenständige Bearbeitung sämtlicher Leistungsphasen der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) bei kleineren kommunalen Maßnahmen
  • allgemeine Verwaltungsaufgaben, wie z.B. die Kostenermittlung für die Haushaltsplanung
  • fachtechnische Beratung von Mitarbeitern in Angelegenheiten des Gebäude- und Grundstücksmanagements