Zuständigkeiten

  • Termin- und Kostencontrolling,
  • die eigenständige Bearbeitung sämtlicher Leistungsphasen der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) bei kleineren kommunalen Maßnahmen,
  • die Koordination und Wahrnehmung der Bauherr-, Planer- und Behördenaufgaben,
  • allgemeine Verwaltungsaufgaben, wie z.B. die Kostenermittlung für die Haushaltsplanung,
  • fachtechnische Beratung von Mitarbeitern in Angelegenheiten des Gebäude- und Grundstücksmanagements.