Wohnsitz anmelden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.
Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.
Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde LingenfeldEine Wohnsitzanmeldung ist auch digital unter www.wohnsitzanmeldung.de möglich.
Für diesen digitalen Dienst benötigen Sie:
- Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
- Smartphone mit NFC-Schnittstelle, oder PC mit Kartenlesegerät
- AusweisApp 2
- Nutzerkonto (vorzugsweise BundID)
- Wohnungsgeberbestätigung im pdf-Format (kann als PDF-Datei oder Bilddatei hochgeladen werden)
Teaser
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.
Verfahrensablauf
- Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person mit Vollmacht vertreten.
- Sie füllen den Meldeschein aus und unterschreiben ihn (außer bei automatisiertem Melderegister).
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung.
Voraussetzungen
Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister)
-
Mindestens ein Identitätsnachweis:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Ersatz-Personalausweis
- Anerkannter und gültiger Pass
- Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
- Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
- Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
- Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
- Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 12 Minuten.
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__21.html
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__23.html
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__24.html
Nummern 17.1, 17.3, 22 und 23.0 bis 23.0.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetztes (BMGVwV)
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_27092022_VII2201041418.htm
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: ja (außer bei automatisiertem Melderegister)
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Kurztext
- Wohnsitz Anmeldung
- Wer eine Wohnung bezieht, muss sich bei der zuständigen Meldebehörde anmelden
- Meldefrist: innerhalb von 2 Wochen nach Einzug
- Anmeldung muss persönlich erfolgen oder durch Person mit Vollmacht
- zuständig: zuständige Meldebehörde des neuen Wohnortes
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalFAQ
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde LingenfeldWie schnell muss ich mich nach meinem Umzug anmelden?
Innerhalb von 2 Wochen. Das gilt laut Bundesmeldegesetz für alle Städte und Gemeinden in Deutschland.Was sind die Vorteile einer Online-Anmeldung?
Sie sparen sich den Weg zum Amt und sogar bares Geld, denn im Internet ist die Wohnsitzanmeldung kostenlos.Sind meine Daten bei der Anmeldung im Internet auch sicher?
Ja, weil sie nur über die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte funktioniert.Mir werden Meldedaten angezeigt, die nicht korrekt sind. Kann ich das online klären?
Leider nicht. Das müssten Sie in Ihrer Meldebehörde vor Ort besprechen.Warum muss ich Auszugs- und Einzugsdatum eingeben?
Normalerweise finden Auszug und Einzug am selben Tag statt. Mietvertragslaufzeiten, Besuche oder Umzugsfahrten sind NICHT maßgeblich. Wenn tatsächlich beide Termine voneinander abweichen und Sie zwischenzeitlich eine andere Wohnung bezogen hatten, kontaktieren Sie bitte Ihre Meldebehörde.Warum braucht die Meldebehörde eine digitale Kopie meiner Wohnungsgeberbestätigung?
Beim Anmeldevorgang eines Einzugs ist rechtlich die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde erforderlich.Wie bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung?
Ihr Wohnungsgeber, in der Regel Ihr Vermieter, ist verpflichtet, Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Dieses Dokument dient der Vorlage bei der Behörde. Bitte laden Sie nicht Ihren Vertrag hoch.Wie geht es weiter, wenn ich meine Daten abgeschickt habe?
Die Meldebehörde prüft alle Angaben. Sobald dies abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail Nachricht. Dann können Sie im Online-Dienst Ihre Meldebestätigung abrufen und Ihr Ausweisdokument aktualisieren.Wie bekomme ich Adressaufkleber für meinen Ausweis?
Für die Aktualisierung Ihrer Adressdaten auf dem Personalausweis leitet Sie der Online-Dienst auf die AusweisApp und aktualisiert dort die auf dem Chip des Ausweises gespeicherten Adressdaten. Ist dies erfolgt, erhalten Sie automatisch einen Brief von der Bundesdruckerei mit dem Adressaufkleber,
der mit einem speziellen Sicherheitscode versehen ist. Falls Sie in eine neue Gemeinde zugezogen sind und im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, erhalten Sie zudem einen Wohnortaufkleber für Ihren Pass.Ich habe meinen Antrag abgeschickt, warum bekomme ich unerwartet einen Brief per Post?
Bei Problemen mit Wohnungsgeberdokumenten kann es sein, dass Sie zusätzlich einen Brief an Ihre neue Wohnanschrift erhalten. Dieser enthält einen Code, den Sie im Online-Dienst eingeben müssen. So kann Ihre neue Wohnanschrift alternativ überprüft werden.Ich habe den Adressaufkleber verlegt. Ist die Anmeldung damit unvollständig und verstoße ich gegen die Meldepflicht?
Keine Sorge. Ihre Anmeldung gilt, sobald Ihre Meldeadresse aktualisiert worden ist und Ihnen die Meldebestätigung im Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird. Ist die Aktualisierung Ihres Ausweises per Online-Dienst und Online-Ausweisfunktion erfolgt (Überschreiben des Chips im Personalausweis mit Ihrer neuen Anschrift), ist Ihr Ausweisdokument aktuell. Trotzdem sollten Sie den Adressaufkleber aktualisieren. Einen neuen Aufkleber erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Behörde vor Ort. Haben Sie das Anschreiben zum verlorengegangenen Adressaufkleber noch? Für die Kolleg:innen am
Schalter ist es einfacher, wenn Sie es zum Termin mitbringenStatus Bibliothekseintrag
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