Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung wiederkehrend prüfen


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Gewerbeaufsich der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz) oder Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende