Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung vor erster Inbetriebnahme prüfen


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Abteilung Gewerbeaufsich der Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz) oder Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende