Ausnahmegenehmigung bei der Verwendung von bestimmten Arbeitsmitteln zur Gewährleistung der Betriebssicherheit beantragen


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord (nördliches Rheinland-Pfalz) oder Struktur und Genehmigungsdirektion Süd (südliches Rheinland-Pfalz) - Abteilung Gewerbeaufsicht, soweit es sich nicht um bergbauliche Betriebsstätten handelt

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende