Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.

    Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.

    Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.

    Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.

    Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.

  • Teaser

    Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.

  • Verfahrensablauf

    Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

    • Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der
    • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
    • Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
    • Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.

    Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.

  • Voraussetzungen

    • Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
    • Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    • Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
    • Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.
  • Bearbeitungsdauer

    • Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden
    • Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.
  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruchsverfahren
  • Anträge / Formulare

    - Formulare: Anmeldeformular der IHK

    - Onlineverfahren: nur zur Anmeldung

    - Schriftformerfordernis: nein

    - persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung

  • Kurztext

    • Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an Bewachungsunterrichtung
    • Pflichtveranstaltung für Wachpersonal (angestellt)
    • Dauer der Unterrichtung ca. 40 Stunden
    • Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet
    • Unterrichtung in deutscher Sprache (Kompetenzniveau B1)
    • Keine Prüfung, aber Verständnisfragen
    • Nicht erforderlich bei abgeschlossener Berufsausbildung im Sicherheitsgewerbe oder bei staatlichen Sicherheitsorganen
    • Zuständig: Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Typisierung

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Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende