Berufsfachschule I anmelden
Leistungsbeschreibung
Die Berufsfachschule I (BF 1) führt zu einer fachrichtungsbezogenen beruflichen Grundbildung. Der Unterricht fördert berufsbezogene fachtheoretische und fachpraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie allgemeine Kompetenzen (z.B. in Deutsch, Mathematik und Englisch) und unterstützt Sie beim Erkennen und dem Ausbau Ihrer persönlichen Stärken.
Die BF 1 wird im Vollzeitunterricht geführt und dauert ein Schuljahr.
Sie gliedert sich in folgende Fachrichtungen:
- Ernährung und Hauswirtschaft/Sozialwesen
- Gesundheit und Pflege
- Gewerbe und Technik (Bau-, Elektro-, Fahrzeug-, Holz-, Metall-, Medientechnik und Farbtechnik/Raumgestaltung)
- Wirtschaft und Verwaltung
Abschluss
Die BF 1 schließt mit einem Zertifikat über den Erwerb der beruflichen Grundkompetenzen und einer Dokumentation der Leistungen in den berufsübergreifenden Fächern ab.
Zudem berechtigt ein Abschluss der BF I mit entsprechenden Leistungen zum Übergang in die Berufsfachschule II.
Teaser
Sie haben Ihren Abschluss der Berufsreife („Hauptschulabschluss“) geschafft, aber noch keinen geeigneten Ausbildungsplatz gefunden? In der Berufsfachschule I (BF 1) erwerben Sie eine berufliche Grundqualifikation in einer Fachrichtung Ihrer Wahl.
Verfahrensablauf
Eine erste Beratung zur Berufsfachschule I erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit. Diese kann Ihnen die zuständige berufsbildende Schule empfehlen, an die Sie sich wenden können, um weitere Informationen zur Berufsfachschule I und das Anmeldeverfahren zu erhalten.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die Berufschulfachschule 1 ist
- das Abschlusszeugnis der Berufsreife oder
- ein gleichwertiges Zeugnis
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Anmeldung an der zuständigen berufsbildenden Schule muss in der Regel das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorgelegt werden und (sobald es vorliegt) das Abschlusszeugnis der Berufsreife.
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Passbild) erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.
Welche Gebühren fallen an?
Der Besuch der Berufsfachschule I an öffentlichen berufsbildenden Schulen ist kostenlos. Beim Besuch einer privaten Berufsfachschule I fallen eventuell Schulgebühren an. Diese erfahren Sie direkt bei der in Frage kommenden Schule.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ihre Anmeldung sollte nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, am besten vor dem 1. März eines Jahres erfolgen.
Spätere Anmeldungen sind auch möglich. Fragen Sie bitte bei der zuständigen berufsbildenden Schule nach, wann die Aufnahmebescheide verschickt werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Nach dem Besuch der Berufsfachschule I erhalten Sie eine Schulbescheinigung über den Besuch und die Dauer des Bildungsganges sowie die Befreiung vom weiteren Schulbesuch (Ausnahme: Wenn Sie eine duale Ausbildung beginnen, haben Sie die Pflicht, die Berufsschule zu besuchen).