Umstrukturierungsbeihilfe beantragen
Leistungsbeschreibung
Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal an moderne Technik und zukünftige Markterfordernisse anzupassen.
Verfahrensablauf
Zur Erlangung von EU-Fördermittel, muss die zu fördernde Fläche vor der Maßnahme im Antrag Teil 1 (im Mai und September des Vorjahres) beantragt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Erlaubnis zur Entfernung der Rebstöcke. Mit Antrag Teil 2 im Januar wird die geplante Maßnahme angezeigt. Nach Durchführung erfolgt die Fertigstellungsmeldung. Nach positiver Kontrolle erfolgt ein Bescheid.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Kreisverwaltung.
Voraussetzungen
- Registrierung bei der Kreisverwaltung
- Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer
- Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag Teil 1 und 2 im WIP der Landwirtschaftskammer online ausfüllen. Den Ausdruck bei der zuständigen Kreisverwaltung einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Einreichung Teil 1: 31.05. un d 30.09.
Einreichung Teil 2: 31.01.
Rechtsgrundlage
- VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 17. Dezember 2013
- VERORDNUNGEN DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/1149 DER KOMMISSION vom 15. April 2016
- DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1150 DER KOMMISSION vom 15. April 2016
- § 3 b Abs. 3 des Weingesetzes (WeinG)
- Landesverordnung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (RebflUmstV RP 2017)
Anträge / Formulare