Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich abmelden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigen zahlen. Geben Sie eine Betriebsstätte  auf, dann zeigen Sie dies der zuständigen Stelle an und melden sich somit von der Rundfunkbeitragspflicht ab.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Lingenfeld

    Der Rundfunkbeitrag - Daten ändern 

  • Teaser

    Sie geben Ihre Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge auf? Dann melden Sie dies der zuständigen Stelle und Sie müssen keinen Rundfunkbeitrag mehr für diese entrichten.

  • Verfahrensablauf

    Die Abmeldung bei der zuständigen Stelle erfolgt unaufgefordert. Sobald Sie ein Unternehmen oder Kraftfahrzeug außer Betrieb setzen, denken Sie an die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag.

  • Voraussetzungen

    Sie sind noch Inhaber einer Betriebsstätte oder beitragspflichtiger Kraftfahrzeuge und setzen diese außer Betrieb.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Zur Abmeldung werden nachfolgende Angaben benötigt:

    • Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
    • gegenwärtige Anschrift jeder Betriebsstätte
    • letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners
    • vollständige Bezeichnung des Inhabers der Betriebsstätte,
    • Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
    • Beitragsnummer
    • Datum des Endes des Innehabens der Betriebsstätte oder des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs,
    • Angabe zur Branchen- oder Einrichtungszugehörigkeit
    • Anzahl der beitragspflichtigen Hotels und Gästezimmer und Ferienwohnungen
    • Anzahl und Zulassungsort der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge
    • der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt
  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Beitragspflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragsschuldner en­det, jedoch nicht vor dem Ablauf des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrund­funkanstalt angezeigt worden ist. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs endet mit dem Ablauf des Monats, in dem die Zulassung auf den Beitragsschuldner endet.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Sie können Ihre Betriebsstätte Online über das Service -Portal abmelden

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.


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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Beitragsservice.

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