Fachinformationssystem Boden (FISBO) Auskunft erhalten

  • Leistungsbeschreibung

    Daten, die zum Thema vorsorgender Bodenschutz in Rheinland-Pfalz vorliegen, werden in Kartenwerken online per Map-Viewer über die Homepage des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (z.B. Bodeneigenschaften, Bodenfunktionen, Bodenerosionsgefährdung, schutzwürdige und schutzbedürftige Böden, Hintergrundwerte Oberböden). Die Daten werden zusätzlich als OGC-Dienste bereitgestellt.
     

    Über die Bereitstellung von Informationen via Map-Viewer hinaus, kommen auch sehr individuelle bzw. spezielle Anfragen vor, welche in der Regel von Fachleuten aus dem Bereich Bodenschutz vorgetragen werden. Solche Anfragen sind bezüglich Datenbereitstellung und Dateninhalt derart individuell, dass sich diese vorab nicht konfektionieren lassen, sondern fallbezogen mit dem Auftraggeber geklärt werden. Die Fallzahl dieser Anfragen liegt bei etwa 10 / Jahr.

  • Teaser

    Daten, die zum Thema vorsorgender Bodenschutz in Rheinland-Pfalz vorliegen, werden in Kartenwerken online per Map-Viewer über die Homepage des Landesamtes für Geologie und Bergbau (LGB) bereit gestellt und sind öffentlich einsichtig.

  • Verfahrensablauf

    1. Karten und Daten frei zugänglich über die Website des Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
    2. Spezielle Anfragen über Telefon oder E-mail
  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz.

  • Voraussetzungen

    • Internetanschluss
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Prinzipiell fallen keine Gebühren an. Bei den individuellen Datenanfragen (10 / a) werden die Kosten nach Zeitaufwand über das Gebührenverzeichnis des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz ermittelt. Es wird eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten.

  • Bearbeitungsdauer

    Online ist es direkt verfügbar.

    Wenn keine Online-Nutzung erfolgt.

    Frist: 1 Woche

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Die Nutzungsvereinbarung wird bei Bedarf übermittelt.


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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz - Referat Boden.

Zuständige Abteilungen