Straßenschäden/Gehwegschäden

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.


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An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende