Feuerwehrwesen

Sonstige Angaben

Die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz sind kommunale, technische Organisationseinheiten der Gemeinden zur Abwehr von örtlichen Gefahren, die der Allgemeinheit oder dem Einzelnen bei öffentlichen Notständen aller Art drohen. Sie erfüllen weiterhin Aufgaben im Rahmen der überörtlichen Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes. Bezüglich der Personalstellung werden Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren unterschieden. Sie werden bei besonders gefährdeten Anlagen und Einrichtungen bedarfsweise von Werkfeuerwehren und Selbsthilfekräften im Rahmen der betrieblichen Gefahrenabwehr unterstützt.

Die Feuerwehren übernehmen in Rheinland-Pfalz grundsätzlich folgende Aufgaben zur Gefahrenabwehr:

  • Abwehr von Brandgefahren
  • Abwehr von Technischen Gefahren und Naturgefahren
  • Abwehr von Gefahren, die von gefährlichen Stoffen und radioaktiven Stoffen ausgehen (ABC-Gefahren)
  • Abwehr von Gefahren in, auf und an Gewässern
  • stellen die Kerntruppe des Führungsdienstes auf Gemeinde- und Kreisebene
  • von anderen Hilfsorganisationen ergänzt und verstärkt
  • Wasserwehren
  • Amtshilfe bei Tierseuchen und Pandemiehilfe

Vorbeugender Gefahrenschutz und Schadensprävention:

  • Beratungen bei Bauvorhaben
  • fachtechnische Stellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
  • Durchführung von Gefahrenverhütungsschau
  • Besetzung von Brandschutzdienststellen
  • Zusammenarbeit mit Bauaufsichtsbehörden und kommunalen Aufgabenträgern der Feuerwehren


Angaben zur Barrierefreiheit

  • Rollstuhlgeeignet

Anmerkungen

Im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld gibt es in jeder verbandsangehörigen Ortsgemeinde eine örtliche Feuerwehreinheit, wobei die Stützpunktfeuerwehr in Lingenfeld angesiedelt ist


Übergeordnete Abteilungen

Zugehörige Mitarbeitende