Energieprojekte der Verbandsgemeinde Lingenfeld (EPL) - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)

Sonstige Angaben

  • Die Anstalt hat die Aufgabe „Energieversorgung der Einrichtungsträger“
  • Energieerzeugung durch „Erneuerbare Energien“ (insbesondere Bau, Betrieb und Vermarktung von erneuerbaren Energieprojekten)
  • Energien aus Quellen, die sich entweder kurzfristig von selbst erneuern oder deren Nutzung nicht zur Erschöpfung der Quelle beiträgt
  • Nachhaltig zur Verfügung stehende Energieressourcen, zu denen insbesondere Wasserkraft, Windenergie und solare Strahlung (Sonnenenergie) zählen

Öffnungszeiten

montags und dienstags
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr

mittwochs (Dienstleistungstag)
08:00 bis 12:30 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr

donnerstags
08:00 bis 12:00 Uhr
nachmittags geschlossen

freitags (Dienstleistungsmittag)
08:00 bis 13:00 Uhr

Zuständigkeiten

Anmerkungen

Die Verbandsgemeinde Lingenfeld und die Ortsgemeinden Freisbach, Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) haben im Jahre 2012 vereinbart entsprechend den Bestimmungen des § 14 a des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) nach § 86 a Absatz 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO RP) und den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltverordnung (EigAnVO) zu errichten.

Die EPL hat ihren Sitz in Lingenfeld. Der Wirkungsbereich der Anstalt beschränkt sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld.


Zugehörige Mitarbeitende