Energieprojekte der Verbandsgemeinde Lingenfeld (EPL) - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
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Sonstige Angaben
- Die Anstalt hat die Aufgabe „Energieversorgung der Einrichtungsträger“
- Energieerzeugung durch „Erneuerbare Energien“ (insbesondere Bau, Betrieb und Vermarktung von erneuerbaren Energieprojekten)
- Energien aus Quellen, die sich entweder kurzfristig von selbst erneuern oder deren Nutzung nicht zur Erschöpfung der Quelle beiträgt
- Nachhaltig zur Verfügung stehende Energieressourcen, zu denen insbesondere Wasserkraft, Windenergie und solare Strahlung (Sonnenenergie) zählen
Öffnungszeiten
montags und dienstags
08:00 bis 12:00 Uhr und
14:00 bis 16:00 Uhr
mittwochs (Dienstleistungstag)
08:00 bis 12:30 Uhr und
14:00 bis 18:00 Uhr
donnerstags
08:00 bis 12:00 Uhr
nachmittags geschlossen
freitags (Dienstleistungsmittag)
08:00 bis 13:00 Uhr
Zuständigkeiten
Anmerkungen
Die Verbandsgemeinde Lingenfeld und die Ortsgemeinden Freisbach, Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) haben im Jahre 2012 vereinbart entsprechend den Bestimmungen des § 14 a des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) eine gemeinsame Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) nach § 86 a Absatz 1 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO RP) und den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltverordnung (EigAnVO) zu errichten.
Die EPL hat ihren Sitz in Lingenfeld. Der Wirkungsbereich der Anstalt beschränkt sich auf das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld.