Schiedsamt

Sonstige Angaben

Das Schiedsamt ist zuständig für alle bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) und bei folgenden Strafdelikten:

  • Beleidigungen
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Öffnungszeiten

Das Schiedsamt der Verbandsgemeinde Lingenfeld hat nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet!

Zuständigkeiten

Anmerkungen

Für den Schiedsamtsbezirk der Verbandsgemeinde Lingenfeld werden eine Schiedsperson und ein/e Stellvertreter/in bestellt.  Zuständiges Amtsgericht ist das Amtsgericht Germersheim, Gerichtsstraße 6, 76726 Germersheim.


Zugehörige Mitarbeitende