Schiedsamt
Sonstige Angaben
Das Schiedsamt ist zuständig für alle bürgerlich rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) und bei folgenden Strafdelikten:
- Beleidigungen
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Öffnungszeiten
Das Schiedsamt der Verbandsgemeinde Lingenfeld hat nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet!
Zuständigkeiten
Anmerkungen
Für den Schiedsamtsbezirk der Verbandsgemeinde Lingenfeld werden eine Schiedsperson und ein/e Stellvertreter/in bestellt. Zuständiges Amtsgericht ist das Amtsgericht Germersheim, Gerichtsstraße 6, 76726 Germersheim.