Registratur und Archiv

Sonstige Angaben

Das Landesarchivgesetz vom 5. Oktober 1990 legt fest, dass Unterlagen der kommunalen Gebiets­körper­schaften, die für deren Aufgaben nicht mehr benötigt werden, in öffentlichen Archiven auf Dauer als Archivgut aufzubewahren, zu sichern, zu erschließen, nutzbar zu machen und zu erhalten sind, wenn sie einen bleibenden Wert haben. Hierzu müssen die kommunalen Gebietskörperschaften für Archiv­gut eigene oder gemeinsame Archive einrichten und unterhalten. Sie können allerdings ihr Archivgut auch dem zuständigen Landesarchiv zur Verwahrung und Verwaltung übergeben.

Öffnungszeiten

Das Archiv der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld hat nur nach vorheriger Temrinverienbarung geöffnet!

Anmerkungen

  • In den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld wurden die kommunalen Archive der Ortsgemeinden Freisbach, Lingenfeld und Lustadt eingerichtet.
  • Die Ortsgemeinden Schwegenheim, Weingarten (Pfalz) und Westheim (Pfalz) unterhalten eigene kommunale Archive bzw. haben ihr Archivgut dem zuständigen Landesarchiv in Speyer übergeben.
  • Die Personenstandsregister nach dem Personenstandsgesetz (PStG) werden ausschließlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld aufbewahrt (Auskunftsersuchen zu Personenstandsregistern sind daher ausschließlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld zu richten).

Zugehörige Mitarbeitende