Nach § 196 BauGB sind Bodenrichtwerte durchschnittliche Lagewerte für den Boden. Sie beschreiben den relativen Bodenwert in €/m² und sind landesweit verfügbar. Dazu werden Grundstücke, die nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen, in räumlich abgegrenzten Bodenrichtwertzonen zusammengefasst.
Die Bodenrichtwertangaben beziehen sich jeweils auf ein Bodenrichtwertgrundstück in der Zone und beschreiben wertbeeinflussenden Merkmale wie z.B. :
- Art der baulichen Nutzung
- Grundstücksgröße
- Geschossflächenzahl
Bodenrichtwerte beziehen sich immer auf ein unbebautes Grundstück. Die Bodenrichtwerte werden für Baugrundstücke und land- und forstwirtschaftliche Grundstücke von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage der Kaufpreissammlung alle zwei Jahre zum Stichtag 1. Januar neu ermittelt und veröffentlicht.
Diese regelmäßige Veröffentlichung bildet eine wichtige Grundlage zur Schaffung von Transparenz am Grundstücksmarkt. Die Bodenrichtwerte stehen im Rahmen von Open Data für Jedermann im Internet zur Einsicht bereit. Sie können auch über Geodatendienste automatisiert abgerufen werden.
Quelle: Gutachterausschüsse RLP