Bauvoranfrage (Bauvorbescheid) in der Bauplanung:
Vor Einreichung des Bauantrags kann die Bauherrin oder der Bauherr zu einzelnen Fragen des Vorhabens einen schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid) beantragen. Bei Vorhaben, für die ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 66 LBauO durchgeführt werden kann, beschränkt sich der Bauvorbescheid auf Fragen, die nach § 66 Abs. 3 Abs. 4 LBauO zu prüfen sind, sowie auf die Zulässigkeit von Abweichungen nach § 69.
Eine Bauvoranfrage nach §72 LBauO Landesbauordnung, auch unter dem Begriff Bauvorbescheid bekannt, ist ein kleines Genehmigungsverfahren und dient zur frühzeitigen Klärung, ob ein Bauvorhaben genehmigungsfähig ist. Sie gibt die erste Auskunft über die grundsätzliche Bebaubarkeit eines Grundstücks und über einzuhaltende Vorschriften.
Wann ist ein Bauvorbescheid sinnvoll?
Ein Bauvorbescheid ist besonders dann sinnvoll, wenn bereits im Vorfeld die Umsetzung bestimmter Erwartungen zweifelhaft ist oder wesentliche Schwierigkeiten zu erwarten sind. Optimalerweise sollte eine Bauvoranfrage bereits vor dem Erwerb des Grundstücks und bis zum Abschluss der endgültigen Entwurfsplanung gestellt werden. In einem Bauvorbescheid können auch konkrete bauplanungsrechtliche Fragen geklärt werden. Eine Bauvoranfrage ist meistens nur dann sinnvoll, wenn kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt.