bauantrag

Bauantrag


Allgemeine Informationen:

Das Bauantragsverfahren nach §§ 65, 66, 67 LBauO Landesbauordnung sieht vor, dass Bauanträge generell über die Verbandsgemeinde Lingenfeld in 3-facher Ausfertigung (bei gewerblichen Anlagen in 4-facher Ausfertigung) einzureichen sind. Die Unterlagen werden dann auf Vollständigkeit geprüft, und die Zustimmung  nach §36 BauGB der jeweiligen Ortsgemeinde eingeholt. Danach wird der Antrag an die Kreisverwaltung Germersheim als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.





Antrag auf Baugenehmigung:

  • Leistunsgbeschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Wohngebäude) sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 der Landesbauordnung (LBauO) bedürfen der Baugenehmigung , soweit die LBauO im Katalog der genehmigungsfreien Vorhaben (§ 62 LBauO), den Freistellungsverfahren (§ 67 LBauO) und der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben (§ 84 LBauO) nichts anderes bestimmt.

  • Welche Gebühren fallen an 

    Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben.

  • Rechtsgrundlagen

  • Anträge und Formulare

    Für den Antrag auf Baugenehmigung sind folgende Unterlagen entsprechend der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung (BauuntPrüfVO) vollständig über die Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen:

    Welche Unterlagen benötige ich?

    • Bauantragsformular 
    • Lageplan (Architektenlageplan) mit Vermaßung der baulichen Anlagen in Bezug zu den Grundstücksgrenzen 
    • Auszug aus den Geobasisinformationen (amtlicher Lageplan) 
    • Bei Außenbereichsvorhaben: Auszug aus der topographischen Karte (TK) 1:25000 
    • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), Rohbaumaße der Türen, Fenstern und sonstigen Öffnungen sind in den Bauzeichnungen anzugeben 
    • Darstellung der Entwässerung (Entwässerungsantrag/ -planung (Anschluss an das Kanalnetz)
    • Zeichnerischer und rechnerischer Nachweis der Abstandsflächen und der Kfz-Stellplätze 
    • Baubeschreibung Gebäude 
    • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben) 
    • Baubeschreibung Feuerungsanlage mit Unterschrift des Bezirksschornsteinfegermeisters *
    • Statistischer Erhebungsbogen 
    • Abweichungs- / Befreiungsantrag (bei Abweichungen vom Bebauungsplan oder Landesbauordnung)
    • Stellplatznachweis
    • Abstandsflächennachweis gemäß LBauO

    Folgende Berechnungen mit Darlegung des Rechenweges:

    • Umbauter Raum (DIN277) 
    • Nutz- (DIN277) /Wohnflächenberechnung (WoFlV) 
    • Baukosten 
    • Berechnung der Grund- und Geschoßflächenzahl (GRZ / GFZ) 

    Die Vordrucke der Bauantragsformulare können kostenlos herunterlagen werden:

    Der Erhebungsbogen für Statistik kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Er besteht aus 3 Seiten, die vollständig einzureichen sind.

    Merkblatt für Bauherren/Bauherrinnen und Architekten

  • Anträge einreichen

    Die Bauantragsunterlagen sind in 3-facher Ausfertigung, bei gewerblichen Bauvorhaben in 4-facher Ausfertigung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld einzureichen.

    Verbandsgemeindeverwaltung Lingefeld

    Hauptstraße 60

    67360 Lingenfeld


    Bauunterlagen müssen grundsätzlich von einem sogenannten Bauvorlageberechtigten (Architekt oder Bauingenieur) unterschrieben werden.

    Als bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser dürfen nur solche Personen auftreten:

    • die aufgrund des Architektengesetzes Rheinland-Pfalz berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen, oder
    • die in einer von der Kammer der Beratenden Ingenieure zu führenden Liste eingetragen sind, oder
    • die eine Bescheinigung über die Bauvorlageberechtigung von der ehemaligen Bezirksregierung erhalten haben.

    Wenn von gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden soll, ist ein begründeter Abweichungsantrag vorzulegen.


Ansprechpartner in der Verwaltung:

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