Allgemeine Informationen:
Das Bauantragsverfahren nach §§ 65, 66, 67 LBauO Landesbauordnung sieht vor, dass Bauanträge generell über die Verbandsgemeinde Lingenfeld in 3-facher Ausfertigung (bei gewerblichen Anlagen in 4-facher Ausfertigung) einzureichen sind. Die Unterlagen werden dann auf Vollständigkeit geprüft, und die Zustimmung nach §36 BauGB der jeweiligen Ortsgemeinde eingeholt. Danach wird der Antrag an die Kreisverwaltung Germersheim als Genehmigungsbehörde weitergeleitet.