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Vorstand und VERWALTUNGSRAT

Organe der Energieprojekte Lingenfeld


Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorsitzenden, Herrn Bürgermeister Frank Leibeck und sieben weiteren stimmberechtigten Mitgliedern sowie den Mitarbeitervertretern der Anstalt mit beratender Stimme. Die Verbandsgemeinde Lingenfeld wird durch den Bürgermeister als Vorsitzenden und dem allgemeinen Vertreter gemäß § 50 Absatz 2 Satz GemO RO, Herrn Christian Cherie (Erster Beigeordneter) vertreten. 

Die Ortsgemeinden werden durch die/den jeweilige/n Ortsbürgermeister/in vertreten. Für alle Mitglieder sind Stellvertreter zu benennen. Die Stellvertreter sind, bei den Ortsgemeinden die allgemeinen Vertreter gemäß § 50 Absatz 2 Satz GemO RO (Erste/r Beigeordnete/r), und bei der Verbandsgemeinde die/der Beigeordnete gemäß der Reihenfolge, die vom Verbandsgemeinderat bei der Wahl festgelegt wurde (vgl. § 50 Absatz 2 Satz 4 GemO RP). 

Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Verwaltungsrat bestimmen sich nach § 86 b Absatz 3 Sätze 3 bis 5 GemO RP, § 14 b Absatz 2 und § 9 Absatz 1 KomZG. Vorsitzende/r ist der/die Bürgermeister/in der Verbandsgemeinde Lingenfeld. Der/die stellvertretende Vorsitzende wird vom Verwaltungsrat gewählt. 

Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates entspricht der Wahlzeit der kommunalen Vertretungsorgane beziehungsweise der Dauer ihrer Amtszeit. Sie endet für das jeweilige Mitglied vorzeitig mit dem Ausscheiden aus dem Amt.