Denkmalschutz

Denkmalschutz


Denkmalschutz und Denkmalpflege

Die primären Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind es, Denkmäler zu schützen, zu pflegen und weiterhin sinnvoll zu nutzen. Kulturdenkmäler sind Quellen und Erzeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung. Das Rheinland-Pfälzische Denkmalschutzgesetz (DSchG) § 1 (1-4) dient als Maßstab zur Regelung, Schutz und Erhalt der Kulturdenkmäler und bildet das rechtliche Fundament und Maßgabe für weitere städtebauliche Entwicklungen, Raumordnung und Landschaftspflege.

Denkmäler existieren ausschließlich als nicht reproduzierbare Kulturgüter. Alle Änderungen an Kulturdenkmälern bringen grundlegend negative Aspekte für den Zeugnischarakter mit sich.



Für die Verbandsgemeinde Lingenfeld ist die  Untere Denkmalschutzbehörde (Kreisverwaltung Germersheim) zuständig.

Untere Denkmalschutzbehörde: Aufgaben und Zuständigkeiten 

Die baulichen Veränderungen an Baudenkmalen, sowie in der Umgebung des Denkmalbereiches führen immer zu einem Verlust der historischen Authentizität des zu schützenden Kulturdenkmals. Daher sind alle baulichen Veränderungen und Maßnahmen streng geregelt seitens der Kommune durch die Untere Denkmalschutzbehörde. 

  • Erteilung denkmalschutzrechtlicher Genehmigungen für baugenehmigungsfreie Maßnahmen
  • denkmalschutzrechtliche Stellungnahmen im Rahmen von Bauantragsverfahren
  • Herstellen des Benehmens der Denkmalfachbehörde, GDKE, Direktion Landesdenkmalpflege (www.landesdenkmalpflege.de)
  • archäologische / bodendenkmalpflegerische Maßnahmen
  • Information zu Art und Umfang der Denkmaleigenschaft
  • Beratung, auch vor Ort, zu geplanten Instandsetzungs-und Sanierungsmaßnahmen
  • Hinweise und Informationen zur Denkmaltopographie und Denkmalliste des Landkreises und deren Ergänzungen
  • Öffentlichkeitsarbeit (Führungen, Vorträge, Tag des offenen Denkmals, Sonderveranstaltungen, Veröffentlichungen)
  • Für eine persönliche Beratung steht Ihnen die Untere Denkmalschutzbehörde zu den Sprechzeiten zur Verfügung. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, ist eine telefonische Anmeldung sinnvoll

Quelle: Kreisverwaltung Germersheim, Untere Denkmalschutzbehörde



Wer braucht eine Genehmmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde? 

Eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde braucht, wer

  • ein Kunstdenkmal zerstören, verändern, instandsetzen oder wiederherstellen,
  • ein Bau- oder Bodendenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals von seinem Standort entfernen oder mit Aufschriften oder Werbeeinrichtungen versehen,
  • die Nutzung eines Baudenkmals ändern oder
  • in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen

errichten, ändern oder beseitigen will.

Bei größeren Baumaßnahmen wird die denkmalschutzrechtliche Genehmigung zusammen mit der Baugenehmigung erteilt.

Die Aufwendungen für die Erhaltung von Baudenkmalen können teilweise zu Steuervergünstigungen führen. Vorraussetzung hierfür ist unter anderem, dass ein entsprechender Antrag vor dem Maßnahmenbeginn gestellt wird.


Das könnte Sie auch interessieren: 


Ansprechpartner: 

Untere Denkmalschutzbehörde

Kreisverwaltung Germersheim

Luitpoldplatz 1

Untere Denkmalschutzbehörde

76726 Germersheim

Frau Doris Kaffenberger

+49 07274 53-47

kreis-germersheim.de

Verbandsgemeindeverwaltung

Keine Abteilungen gefunden.