Denkmalschutz und Denkmalpflege
Die primären Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege sind es, Denkmäler zu schützen, zu pflegen und weiterhin sinnvoll zu nutzen. Kulturdenkmäler sind Quellen und Erzeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung. Das Rheinland-Pfälzische Denkmalschutzgesetz (DSchG) § 1 (1-4) dient als Maßstab zur Regelung, Schutz und Erhalt der Kulturdenkmäler und bildet das rechtliche Fundament und Maßgabe für weitere städtebauliche Entwicklungen, Raumordnung und Landschaftspflege.
Denkmäler existieren ausschließlich als nicht reproduzierbare Kulturgüter. Alle Änderungen an Kulturdenkmälern bringen grundlegend negative Aspekte für den Zeugnischarakter mit sich.