Ortsgemeinde Lustadt

Baulandumlegung 


Bekanntmachung

gemäß § 71 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Vorwegregelungsbeschluss des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Lustadt vom 14. Mai 2024 (Vorwegnahme der Entscheidung, gem. § 76 Baugesetzbuch) für die Ordnungsnummern 3, 4, 6 - 8, 10, 11, 13, 16 - 19, 21, 24, 26, 28 - 35, 37 - 42, 44 - 46, 48, 50, 55 – 57, 59 – 61 und 63 für das Umlegungsgebiet „Östlich der Raiffeisenstraße Abschnitt A“ in der Gemarkung Niederlustadt ist am 12. August 2024 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.Nov. 2017 (BGBl. I S. 3634) in seiner jeweils geltenden Fassung der bisherige Rechtszustand durch den im Vorwegregelungsbeschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig. Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.


Rechtsbehelfsbelehrung

 

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Diese Bekanntmachung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Widerspruch kann

1. in elektronischer Form nach § 3 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,

2. schriftformersetzend nach §3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetztes oder

3. schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Umlegungsausschuss der Ortsgemeinde Lustadt, Geschäftsstelle beim Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4 in 76829 Landau i.d.Pf.

erhoben werden.

Diese Bekanntmachung wird zeitgleich im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld und im Internet unter https://www.vg-lingenfeld.de/bauen-umwelt/bauleitplanung-im-verfahren/ veröffentlicht.

Landau, den 12.08.2024

gez. Strauß

Hilmar Strauß
Der stellv. Vorsitzende des Umlegungsausschusses

GESCHÄFTSSTELLE: Vermessungs- und Katasteramt Rheinpfalz, Pestalozzistraße 4, 76829 Landau in der Pfalz