Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Westheimer Weg“ der Ortsgemeinde Schwegenheim
Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Am Westheimer Weg“ der Ortsgemeinde Schwegenheim, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung zur frühzeitigen Bekanntmachung veröffentlicht wird. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld und ergänzend durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom
27. Januar 2025 bis einschließlich 25. Februar 2025
Während des Zeitraums der Veröffentlichung können die Bebauungsplanunterlagen sowie die Bebauungsplanunterlagen hier auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld eingesehen werden.
Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Öffnungszeiten Rathaus: