Ortsgemeinde Schwegenheim

Vorhabenbezogener Bebauungsplan: 
„Am Westheimer Weg“ der Ortsgemeinde Schwegenheim


Öffentliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Westheimer Weg“ der Ortsgemeinde Schwegenheim

Gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf „Am Westheimer Weg“ der Ortsgemeinde Schwegenheim, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung zur frühzeitigen Bekanntmachung veröffentlicht wird. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld und ergänzend durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen in der Zeit vom

27. Januar 2025 bis einschließlich 25. Februar 2025

Während des Zeitraums der Veröffentlichung können die Bebauungsplanunterlagen sowie die Bebauungsplanunterlagen hier auf unserer Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld eingesehen werden. 

Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen auch im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Fachbereich 2 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Hauptstraße 60 in 67360 Lingenfeld, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Öffnungszeiten Rathaus:

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Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 16:00 Uhr

Mittwoch Von 08:00 bis 12:30 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag Von 08:00 bis 13:00 Uhr

Samstaggeschlossen

Sonntaggeschlossen




  • Allgemeine Ziele und Zweck der Planung  

    Am südlichen Rand der Ortslage Schwegenheim befindet sich westlich der Westheimer Straße das Grundstück mit den Flurstücksnummern 1666 und 1668/2, welches aktuell mit einem Wohnhaus, sowie mit einer landwirtschaftlichen Halle bebaut ist und über eine Fläche von ca. 4.362 m² verfügt. Das Grundstück befindet sich zum Teilen im Außenbereich nach § 35 BauGB. Insbesondere gilt der rückwärtige Bereich des Grundstücks, ab Hinterkante der vorhandenen Bebauung, als Außenbereich. Des Weiteren befindet sich das Grundstück laut Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Lingenfeld auf einer gemischten Baufläche, welche die Art der baulichen Nutzung vorgibt. Auf dem Grundstück sollen durch einen Investor 3 Reihenhausgruppen mit insgesamt 15 Nutzungseinheiten realisiert werden. Die Erschließung erfolgt über eine Privatstraße. Zudem ist die Sanierung des Bestandgebäudes Westheimer Straße 12 geplant, perspektivisch jedoch auch die weitere Entwicklung dieses Grundstückes. 

    Die Ortsgemeinde Schwegenheim hat daraufhin am 20.02.2024 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Am Westheimer Weg“ gefasst.

  • Lage und Größe des Plangebiets

    Das Plangebiet befindet sich am südlichen Rand der Ortslage der Ortsgemeinde Schwegenheim, westlich der Westheimer Straße in der Gemarkung Schwegenheim und umfasst eine Fläche von ca. 0,43 ha.

  • Abgrenzung des Planbereich

    Das Plangebiet umfasst vollständig die Flurstücksnummern 1666 und 1668/2 der Gemarkung Schwegenheim.

    Es wird wie folgt begrenzt:

    Im Norden

    •   durch die südliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 1670/2, 1667/4 und 1665,

    Im Osten

    •   durch die westliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 7763 (Straße „Westheimer Straße L538)“,

    Im Süden

    •   durch die nördliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 7764/1,

    Im Westen

    •   durch die östliche Grundstücksgrenze der Flurstücksnummer 1670/2.
Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am Westheimer Weg“ der Ortsgemeinde Schwegenheim

Hinweise: Während der Veröffentlichungsfrist (siehe oben  ) können Stellungnahmen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld eingereicht oder auf elektronischem Weg per Fax oder E-Mail übermittelt werden. Gemäß §3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontaktdaten:

Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld

Hauptstraße 60

Fachbereich 2- Bauen

67360 Lingenfeld

+49 6344 5094-245

Schwegenheim, 7. Januar 2025

Weber

Ortsbürgermeister