In der 2. Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Planentwurf einschließlich der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich im Amtsblatt bekannt gemacht. Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen und Änderungswünsche zu den Plänen vorgebracht werden. Die Anregungen werden ausgewertet und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Die Ausschüsse wägen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander ab und entscheiden über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung.
Den Einsendern wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt. Da die Entscheidungsprozesse oft eine einige Monate dauern oder nach wesentlichen Änderungen des Plans eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich ist, kann zwischen dem Vorbringen der Einwendungen und dem Antwortschreiben eine gewisse Zeit vergehen. Eine zeitnahe inhaltliche Antwort auf die Anregungen kann daher nicht immer erwartet werden.